|
||
|
||
Kreditfähigkeit, -würdigkeit und Bewertung von SicherheitenAnwendungVor der Vergabe eines Kredits muss der Gläubiger seinen Schuldner beurteilen. Dazu finden folgende drei Kriterien ihre Anwendung: KreditfähigkeitDie rechtliche Fähigkeit bei natürlichen Personen beginnt mit der Geschäftsfähigkeit, juristische Personen benötigen die Legitimation ihrer Gesellschafter. Persönliche KreditwürdigkeitDiese Beurteilung beruht sich auf der Verhalten des Kreditnehmers. Informationen bei Banken können einen Einblick in die Vergangenheit des Schuldners Kreditnehmers verschaffen. Wirtschaftliche KreditwürdigkeitDie wirtschaftliche Prüfung des Antragstellers bezieht sich auf die mitgebrachten Sicherheiten und Bonität. Dazu werden sowohl Vergangenheitszahlen als auch Prognosewerte (Cash Flow usw.) untersucht. Im günstigsten Fall werden alle folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Unterlagen zur Prüfung· letzen Jahresbilanzen · Zwischenbilanzen für den Einblick in die bisherige Situation · Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfern · Registerauszüge · Übersichten über Umsatzentwicklungen, Auftragsbestände, Investitionstätigkeiten · Finanzplanung des Unternehmens · Auflistung der verfügbaren Sicherheiten Neben den Aussagen der Unterlagen entscheidet auch die Verhandlungsmacht der einzelnen Parteien. Sicherheiten bewetenBürgschaft & GarantieBonität der Bürgen, Anzahl der Bürgschaften, selbstschuldnerische Bürgschaft VerpfändungFaustpfandprinzip >> Besitzerwechsel von Eigentum; SicherungsübereignungProblem, dass Sicherungsgut schon mehrfach übereignet wurde, Problem der Verwertung AbtretungProblem der Mehrfachabtretung GrundschuldenBeleihungswertermittlung; Prüfung von Vorlasten im Grundbuch HypothekLöst sich auf wenn die Forderung erloschen ist |