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Grundlagen Aussenfinanzierung
Fremdfinanzierung
Laufzeit: kurz-, mittel- und langfristig
Verwendung:
- Unternehmenserweiterung und investition
- Auszahlung von Ausscheidenden Gesellschaftern (=Kapitalersatz)
- Umschuldung und Zwischenfinazierung
- Betriebsmittelkredit
- Wertpapierkredit (Effektenkredit)
- Aussenhandleskredit
Kreditgeber:
- Bank
- Lieferant
- Gesellschafter
- Staat
- Versicherungen
Kreditnehmer:
- Gewerblich
- Öffentlich
- Privat
Zahl der Kreditgeber:
- Einzelkredit
- Konsortialkredit (mehrere Kreditgeber schließen sich zusammen, um
zusammen einen Kredit zu vergeben)
- Metakredit (2 gleich große Kreditgeber)
Kreditart:
- Warenkredit (Lieferatenkredit)
- Geldkredit (Bank)
- Kreditleihe (Ohne Geldfluss/Zahlungsversprechen)
Sicherstellung:
Kreditversicherung
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Kreditsicherheiten
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(Forderungen werden versichert)
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1. blanko
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- Bauspardarlehen
- Forderungsausfallversicherung
- Aussendhandelsversicherung
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2. Dingliche Sicherheit:
- Hypothek/Grundstück
- Sicherungsübereignung
- Pfand
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Besteuerungsfragen
- Fremdkapital-Zinsen = steuerlicher Aufwand [z. B. bei Kreditaufnahme
im Unternehmen]
- Zinsen = Einkünfte; aber 3000 DM sind steuerfrei [Kapitalvermögen,
Einkünfte aus Gewerbebetrieb]
- ZAST = Zinsabschlagsteuer
- Gewerbesteuer: Dauerschuldzinsen können nur zu 50% berücksichtigt
werden
Beteiligungsfinanzierung
Arten von Beteiligungskapital
Einlagen[GmbH, Personengesellschaften]
- Kündigungsrecht
- Finanzvolumen schwankt
Anteilscheine [AG, eG]
- Beteiligung kann verkauft werden
- Finanzvolumen bleibt konstant
Sacheinlagen und Rechte
- Gebäude und Grundstücke
- KFZ
- Patente; Lizenzen; Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Marke
- Bewertung ist u. U. problematisch
Funktionen der Beteiligungsfinanzierung
Finanzierungsfunktion
=> unbegrenzte Kapitalüberlassung (d. h. kein Enddatum)
Haftungsfunktion
Fremdkapital-Ansprüche werden vor den Eigenkapital-Ansprüchen erfüllt
(= Haftung für Schulden)
Repräsentationsfunktion
=> immer Mitbestimmungsrecht/Machtverhältnisse
=> nach außen Kreditwürdigkeit
Geschäftsführung
=> Pflicht/Erlaubnis (Frage wie und ob die Geschäftsführung übernommen
wird)
Besteuerungsfragen zu Beteiligungsfinanzierung
Personengesellschaften
Gewinn 100
3 Gesellschafter A = 50%, B = 25% , C = 25%
Gewerbesteuer 5%
Einkommensteuer 40%
100 5 [Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter mit Gewerbesteuer]
= 95% Aufteilung auf die Gesellschafter [hier: 47,5% und 2x 23,75%]
Grundsatz: Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter
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