Titel: Fremdfinanzierung
Fach: Finanzwirtschaft
Trimester: 4.

Autor: Moritz Regnier
E-Mail: moritz@regnier.de
Datum: 01/09/2001;



Fremdfinanzierung

Definition

Finanzierung auf Kreditbasis durch Miteigentümer oder externe Kapitalgeber. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden zur Finanzierung von Unternehmensgeschäften verwendet und müssen erst später zurückgezahlt werden.

Kriterien der Einteilung

·         Laufzeiten

o        kurzfristige Kredit [weniger als ein Jahr]

o        mittelfristige Kredite [1 bis 4 Jahre]

o        langfristige Kredite [ab 5 Jahre]

·         Verwendung

·         Kreditgeber

·         Kreditnehmer

·         Anzahl der Kreditgeber

·         Sicherstellung

Einteilung nach Kreditart

·         Warenkredite
Bereitstellung von Zahlungsmitteln, Sachleistungen oder Zahlungszielen im Zusammenhang mit Warenlieferungen

·         Geldkredite
Bereitstellung von Zahlungsmitteln mit festgelegter Rückzahlungsvereinbarung (kurzfristig, mittelfristig oder langfristig)

·         Kreditleihe
Bereitstellung der Bonität eines anderen zur Verbesserung der Geschäftsabwicklung

·         Sonderformen
Leasing, Factoring, usw.

Kreditabsicherungen

Kreditversicherungen

Versicherung zum Schutz gegen Vermögensschäden (insbesondere für den Gläubiger) aus Rückzahlungsunfähigkeiten des Schuldners.
Existiert als Warenkredit- oder Teilzahlungsversicherung.

Kreditsicherheiten

Bürgschaften, Garantien, Hypotheken oder Eigentumsvorbehalte dienen dem Gläubigerschutz (Schutz vor Zahlungsunfähigkeit des Schuldners).

Beteiligungsfinanzierung

Definition

Wenn durch den Eigentümer oder einen neuen Gesellschafter Eigenkapitalbeigesteuert wird. Beteiligungsfinanzierung entsteht durch Geldeinlage, Sacheinlage oder Bereitstellung von Rechten zum Zeitpunkt der Gründung oder Kapitalerhöhung.

Rechte

Der Kapitalgeber erwirbt folgende Rechte:

·         (Mit- und Allgemein-)Eigentum

·         Gewinn- und Verlustbeteiligung

·         Anteil am bilanziellen Substanzwert

·         Anteil an den stillen Reserven

·         Anteil am Firmenwert

·         Anteil am Liquidationserlös

·         evtl- Geschäftsführungsanteil

Arten der Beteiligungsfinanzierung

1.      Durch Einlagen:
Ein- und Austritt verändern das Eigenkapital.
mit Frist kündbar
evtl. Geschäftsleitungsfunktion

2.      Durch Anteilscheine:
ausgewiesenes Gesellschaftskapital unveränderbar
kein Kündigungsrecht
Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage
keine Geschäftsbefugnis

3.      Durch Sacheinlagen und Rechte:
Überlassung von Rechten
Einlage von Sachwerten
oftmals Bewertungsprobleme

Rückgriffskapital

Ist der weitere Eigenkapitalsanspruch des Unternehmens an den neuen Gesellschafter (Sicherheit für erneutes Kapital vom gleichen Kapitalgeber)

Haftungskapital

Sicherheit für Gläubiger und Grundlage des Unternehmens. Entscheidet über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens.

Funktionen der Beteiligungsfinanzierung

Finanzierungsfunktion

·         dauerhafte Finanzierung ohne Tilgungsvereinbarung

·         Rückzahlung nur durch Liquidation möglich

·         Kein etablierter Markt für Beteiligungen (außer für AG die Börse)

Haftungsfunktion

·         Eigenkapital steht in der Rückzahlungspflicht hinter dem Fremdkapital

·         Mindestkapital zum Gläubigerschutz welches durch Verluste aufgezehrt wird

Repräsentationsfunktion

·         Eigenkapital repräsentiert das Vermögen des Unternehmens und

·         Entscheidet somit über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens (Bonität)

·         Eigenkapitalanteile entscheiden über die Position einzelner Gesellschafter und deren Stimmrecht und Einfluss auf Unternehmensentscheidungen

Geschäftsführungsfunktion

·         in der Regel ist eine Beteiligungsfinanzierung nötig, um an der Unternehmensleitung teilzunehmen