Definitionen Rechnungswesen III
externes und internes Rechnungswesen
Grundbegriffe
die folgenden Definitionen stammen überwiegend aus dem Buch Kostenrechung
I/Grundlagen von Däumle/Grabe [Verlag Neue Wirtschafts-Briefe]
Kosten
Unter Kosten versteht man den bewerteten Verzehr von Gütern und Diensten
im Produktionsprozess für Herstellung und Absatz der betrieblichen Leistungen
sowie zur Aufrechterhaltung der hierfür notwendigen Kapazitäten.
Leistung
Das Gegenstück zu den Kosten ist in der Leistung des Betriebs zu sehen.
Man versteht unter Leistung in Geld bewertete, aus dem betrieblichen Produktionsprozess
hervorgehende Güter und Dienste einer Abrechungsperiode (= wertmäßiger
Output). In diesem Zusammenhang versteht man zunehmend Erlös. Leistung
wird auch definiert als Arbeit/Zeiteinheit.
Einkreissystem, Gemeinschaftskontenrahmen, GKR
Hierbei wird die interne sowie die externe Erfolgskostenrechung in einem
Rechungskreis erstellt. Die Abgrenzung zwischen Kosten und Leistungen
einerseits und Aufwendungen und Erträgen andererseits wird in der Klasse
2 vorgenommen.
Das moderne
Zweikreissystem, Industriekontenrahmen, IKR
trennt die externe von der internen Erfolgsrechnung und erstellt beide
Rechungen in getrennten Rechungskreisen. Die Kosten und Leistungen werden
in einer Abgrenzung aus den Aufwendungen und Erträgen entwickelt.
Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
# Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
# Kalkulation von Leistungen
# Kurzfristige Erfolgsrechnung
Kostenverteilungsprinzipien
(1) Verursachungsprinzip
rechnet einem Bezugsobjekt nur dann Kosten zu, wenn diese durch das Bezugsobjekt
bedingt sind.
(2) Durchschnittsprinzip
rechnet einem Bezugsobjekt sämtliche Kosten zu, wobei die Kosten die durch
das Bezugsobjekt nicht verursacht sind, mittels eines Schlüssels zugerechnet
werden
(3) Tragfähigkeitsprinzip
verteilt die Kosten nach Maßgabe der Belastbarkeit auf die Bezugsobjekte.
Als Indiz für die Belastung wählt man z. B. den Preis oder den Umsatz.
Kostenrechungssysteme
(1) Istkostenrechnung
traditionelle Form der Kostenrechnung, bei der die in der vergangenen
Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten ohne Korrekturen auf
die Kostenstellen und Kostenträger verrechnet werden. Die Istkostenrechnung
wird nahezu ausschließlich als Vollkostenrechnung aufgebaut.
(2) Normalkostenrechnung
ein Kostenrechnungssystem, das mit vergangenheitsorientierten Durchschnitten
früherer Istkosten oder durch aktuelle Informationen korrigierte Werte
arbeitet. Die Normalkostenrechnung ist ebenfalls meistens eine Vollkostenrechnung
(3) Plankostenrechnung
ein Kostenrechnungssystem, das zukunftsorientiert ist. Durch Messungen,
Berechnungen und Schätzungen werden Mengenvorgaben festgelegt, die mit
Planpreisen bewertet werden.
Um alle Anforderungen zu erfüllen, die an eine moderne Kostenrechnung
gestellt werden, kombiniert man die Plankostenrechnung mit einer Teilkostenrechnung.
Die Teilkostenrechnung
belastet ein Rechnungsobjekt nur mit den durch das Objekt verursachten
variablen Kosten und stellt sie den Erlösen gegenüber (Deckungsbeitragsrechnung).
Sie ist daher als Grundlage für kurzfristige unternehmerische Entscheidungen
geeignet.
Der Deckungsbeitrag
ist das Ergebnis der Gegenüberstellung des Umsatzes und der variablen
Kosten eines Rechungsobjektes. Solange der Deckungsbeitrag positiv ist,
wird dieses Rechnungsobjekt in der kurzen Periode positiv beurteilt.
Das Verursachungsprinzip
erfordert die Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung für kurzfristige
Entscheidungen, weil bei der Vollkostenrechnung auch nicht entscheidungsrelevante
Kosten in die Entscheidung mit eingehen.
Die Vollkostenrechung
verteilt auch die Fixkosten auf die Kostenträger, wobei eine verursachungsgerechte
Zuordnung nicht möglich ist. Da die Fixkosten kurzfristig nicht veränderbar
und damit nicht entscheidungsrelevant sind, eignen sich die Vollkosten
pro Stück nicht als Grundlage für kurzfristige Entscheidungen. Für langfristige
Entscheidungen stellen die Vollkosten pro Stück die langfristige Preisuntergrenze
dar.
Relevante Kosten
Kosten, die von einer Entscheidung über eine bestimmte Aktion (Handlungsmöglichkeit,
Maßnahme) zusätzlich gelöst werden und daher bei der kostenmäßigen Beurteilung
der Entscheidung zu berücksichtigen sind.
Aufgaben der Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung hat die Aufgabe, die im Betrieb anfallenden Kosten
geordnet zu erfassen, um:
(1) in der Gegenüberstellung mit den Leistungsarten ein kurzfristiges
internes Periodenergebnis zu ermitteln,
(2) die Struktur der Kosten- und Leistungsarten im Zeit- und Unternehmensvergleich
darzustellen,
(3) die Weiterverrechnung der Kosten in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
zu ermöglichen.
Da viele Zahlen aus der Finanzbuchhaltung übernommen werden, wird hier
zwischen neutralem und Zweckaufwand unterschieden, bzw. in Grund-, Anders-
und Zusatzkosten.
Anderskosten
Die kalkulatorische Abschreibung
soll im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung den tatsächlichen Werteverlust
eines Betriebsmittels für eine Abrechnungsperiode möglichst verursachungsgerecht
erfassen. Diese haben Kostencharakter und mindern einerseits den Betriebserfolg
und gehen andererseits in die Kalkulation der betrieblichen Leistung ein.
Kalkulatorische Zinsen
sind das Entgelt für überlassenes Kapital. In die Gewinn- und Verlustrechnung
gehen nur die Zinsen für das Fremdkapital ein. In der Kostenrechnung müssen
aus zwei Gründen für das gesamte dem Betriebszweck dienende Kapital, d.
h. für das Fremdkapital und das Eigenkapital, Zinsen verrechnet werden.
(1) Durch den Ansatz von Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital
werden die Kostenrechnungen zweier unterschiedlich finanzierter Unternehmen
vergleichbar.
(2) Durch die Anlage des Kapitals im Unternehmen haben die Eigentümer
auf eine Verzinsung bei einer anderen Anlage verzichtet. Daher muss auch
das Eigenkapital verzinst werden.
kalk. Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital * Zinsatz
Kalkulatorische Wagnisse
sind die durch eine jährliche und gleichmäßige Zahlung aufgeteilten Kosten
einer großen Katastrophe. Bei versicherten Wagnissen entspricht
diese der Prämie, die an die Versicherung gezahlt wird.
Zusatzkosten
kalkulatorische Unternehmerlohn
Für mitarbeitende Inhaber oder Gesellschafter einer GmbH oder eines Einzelunternehmens
wird kein Gehalt gezahlt, da sie ein Entnahmerecht auf das Kapital des
Unternehmens haben. Dem zur Folge steht den Kosten in der GuV auch kein
Aufwand entgegen. Weil diese Kosten aber zur Leistungserstellung dienen
werden die Kosten berücksichtigt, die ein leitender Angestellter für die
gleiche Arbeit bekommen würde; dazu kann auch ein Vergleich mit Kapitalgesellschaften
dienen.
kalkulatorische Miete
Für private Räume, die der Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer
Personengesellschaft dem Betrieb unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird
eine kalkulatorische Miete angesetzt, da sonst auch Miete gezahlt werden
müsste. Die Höhe der Miete richtet sich dabei an der ortsüblichen Miete.
Einzelkosten
sind dem Kostenträger direkt zurechenbar (z. Bspl. Einzellöhne, Einzelmaterial,
...)
Gemeinkosten (z. Bspl. Energie, Schmieröle, ...) lassen sich den
Kostenträgern nicht direkt zurechnen.
Variable Kosten hängen im Gegensatz zu fixen Kosten von
der Beschäftigung ab. Einzelkosten sind meiste variable Kosten, d.h. sie
nehmen zu mit steigender Beschäftigung. Gemeinkosten sind häufig fixe
Kosten, können jedoch auch variabel sein. In der Kostenartenrechnung lässt
sich nicht entscheiden, ob eine Kostenart fix oder variabel ist. Diese
Entscheidung lässt sich nur in den einzelnen Kostenstellen treffen, in
denen die Kosten anfallen. Zum Bspl. können Stromkosten für den einen
fix sein und für den anderen variabel.
primäre Gemeinkosten
Die nach Kostenart differenzierten Gemeinkosten (primäre Gemeinkosten)
werden von Kostenstellen möglichst verursachungsgerecht zugerechnet. Bei
den primären Gemeinkosten handelt es sich um Kosten der von außen beschaffenen
Kostengüter (Material, Hilfslöhne, Abschreibung usw.)
sekundäre Gemeinkosten
Die in den Hilfskostenstellen (allgemeine Kostenstellen und Fertigungshilfskostenstellen)
entstandenen primären Gemeinkosten werden im Rahmen der innerbetrieblichen
Leistungsverrechnung als sekundäre Gemeinkosten auf die Hauptkostenstellen
verteilt. Man spricht hier von sekundären Gemeinkosten, weil es sich lediglich
um eine Umverteilung der primären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen
auf andere Kostenstellen handelt.
Hauptkostenstellen
sind Stellen, deren Kosten nicht auf andere Kostenstellen, sondern mit
Hilfe von Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verrechnet werden. In ihnen
werden die Hauptleistungen in Erfüllung des Betriebszweckes erstellt.
Hilfskostenstellen
erbringen Leistungen für andere Kostenstellen. Die in den Hilfskostenstellen
entstandenen Kosten werden daher nicht direkt auf die Kostenträger, sondern
auf diejenigen Kostenstellen umgelegt, die Leistungen empfangen haben.
Gemeinkostenzuschlagssätze
Nach der Ermittlung der Gemeinkostenfür die einzelnen Kostenstellen lassen
sich Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln, die für die Nachkalkulation
der betrieblichen Leistungen benötigt werden. Die Kostenträger nehmen
Leistungen der verschiedenen Kostenstellen in Anspruch; daher muss das
jeweilige Produkt entsprechend der Inanspruchnahme einen gewissen Teil
der auf die Kostenstellen verrechneten Gemeinkosten übernehmen. Die Inanspruchnahme
der einzelnen Kostenstellen durch die Kostenträger wird bestimmt durch
Bezugsgrößen, wie Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Maschinenminuten
oder m²-verarbeitete Fläche. Die Formel:
Gemeinkostenzuschlagssätze = [Gemeinkosten/Bezugsgröße] * 100
Herstellkosten
der Erzeugung = MatEK + MatGK + FertigungsEK + FertigungsGK
des Umsatzes = HK der Erzeugung + Minderbestand - Mehrbestand
Normalkostenzuschlag
diese Größe ist ein Durchschnitt der GK-zuschlagssätze vergangener Perioden.
Er dient zum Vergleich.
Unterdeckung/Überdeckung
Ist die Differenz zwischen Normal-GK und Ist-GK negativ so spricht man
von Unterdeckung, d.h. dass in der Ist-Periode dieser Position mehr Kosten
zugeordnet wurden als zuvor.
Der Umkehrschluss gilt für die Überdeckung.
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