Titel: Definitionen Rechnungswesen III
Fach: Rechnungswesen
Trimester: 3.

Autor: Moritz Regnier
E-Mail: moritz@regnier.de
Datum: 07/03/2001;



Definitionen Rechnungswesen III

externes und internes Rechnungswesen

Grundbegriffe

die folgenden Definitionen stammen überwiegend aus dem Buch Kostenrechung I/Grundlagen von Däumle/Grabe [Verlag Neue Wirtschafts-Briefe]

Kosten
Unter Kosten versteht man den bewerteten Verzehr von Gütern und Diensten im Produktionsprozess für Herstellung und Absatz der betrieblichen Leistungen sowie zur Aufrechterhaltung der hierfür notwendigen Kapazitäten.

Leistung
Das Gegenstück zu den Kosten ist in der Leistung des Betriebs zu sehen. Man versteht unter Leistung in Geld bewertete, aus dem betrieblichen Produktionsprozess hervorgehende Güter und Dienste einer Abrechungsperiode (= wertmäßiger Output). In diesem Zusammenhang versteht man zunehmend Erlös. Leistung wird auch definiert als Arbeit/Zeiteinheit.

Einkreissystem, Gemeinschaftskontenrahmen, GKR
Hierbei wird die interne sowie die externe Erfolgskostenrechung in einem Rechungskreis erstellt. Die Abgrenzung zwischen Kosten und Leistungen einerseits und Aufwendungen und Erträgen andererseits wird in der Klasse 2 vorgenommen.

Das moderne
Zweikreissystem, Industriekontenrahmen, IKR
trennt die externe von der internen Erfolgsrechnung und erstellt beide Rechungen in getrennten Rechungskreisen. Die Kosten und Leistungen werden in einer Abgrenzung aus den Aufwendungen und Erträgen entwickelt.

Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung
# Kontrolle der Wirtschaftlichkeit
# Kalkulation von Leistungen
# Kurzfristige Erfolgsrechnung

Kostenverteilungsprinzipien

(1) Verursachungsprinzip
rechnet einem Bezugsobjekt nur dann Kosten zu, wenn diese durch das Bezugsobjekt bedingt sind.

(2) Durchschnittsprinzip
rechnet einem Bezugsobjekt sämtliche Kosten zu, wobei die Kosten die durch das Bezugsobjekt nicht verursacht sind, mittels eines Schlüssels zugerechnet werden

(3) Tragfähigkeitsprinzip
verteilt die Kosten nach Maßgabe der Belastbarkeit auf die Bezugsobjekte. Als Indiz für die Belastung wählt man z. B. den Preis oder den Umsatz.

Kostenrechungssysteme

(1) Istkostenrechnung
traditionelle Form der Kostenrechnung, bei der die in der vergangenen Abrechnungsperiode tatsächlich angefallenen Kosten ohne Korrekturen auf die Kostenstellen und Kostenträger verrechnet werden. Die Istkostenrechnung wird nahezu ausschließlich als Vollkostenrechnung aufgebaut.

(2) Normalkostenrechnung
ein Kostenrechnungssystem, das mit vergangenheitsorientierten Durchschnitten früherer Istkosten oder durch aktuelle Informationen korrigierte Werte arbeitet. Die Normalkostenrechnung ist ebenfalls meistens eine Vollkostenrechnung

(3) Plankostenrechnung
ein Kostenrechnungssystem, das zukunftsorientiert ist. Durch Messungen, Berechnungen und Schätzungen werden Mengenvorgaben festgelegt, die mit Planpreisen bewertet werden.
Um alle Anforderungen zu erfüllen, die an eine moderne Kostenrechnung gestellt werden, kombiniert man die Plankostenrechnung mit einer Teilkostenrechnung.

Die Teilkostenrechnung
belastet ein Rechnungsobjekt nur mit den durch das Objekt verursachten variablen Kosten und stellt sie den Erlösen gegenüber (Deckungsbeitragsrechnung). Sie ist daher als Grundlage für kurzfristige unternehmerische Entscheidungen geeignet.

Der Deckungsbeitrag
ist das Ergebnis der Gegenüberstellung des Umsatzes und der variablen Kosten eines Rechungsobjektes. Solange der Deckungsbeitrag positiv ist, wird dieses Rechnungsobjekt in der kurzen Periode positiv beurteilt.

Das Verursachungsprinzip
erfordert die Anwendung der Deckungsbeitragsrechnung für kurzfristige Entscheidungen, weil bei der Vollkostenrechnung auch nicht entscheidungsrelevante Kosten in die Entscheidung mit eingehen.

Die Vollkostenrechung
verteilt auch die Fixkosten auf die Kostenträger, wobei eine verursachungsgerechte Zuordnung nicht möglich ist. Da die Fixkosten kurzfristig nicht veränderbar und damit nicht entscheidungsrelevant sind, eignen sich die Vollkosten pro Stück nicht als Grundlage für kurzfristige Entscheidungen. Für langfristige Entscheidungen stellen die Vollkosten pro Stück die langfristige Preisuntergrenze dar.

Relevante Kosten
Kosten, die von einer Entscheidung über eine bestimmte Aktion (Handlungsmöglichkeit, Maßnahme) zusätzlich gelöst werden und daher bei der kostenmäßigen Beurteilung der Entscheidung zu berücksichtigen sind.

Aufgaben der Kostenartenrechnung
Die Kostenartenrechnung hat die Aufgabe, die im Betrieb anfallenden Kosten geordnet zu erfassen, um:
(1) in der Gegenüberstellung mit den Leistungsarten ein kurzfristiges internes Periodenergebnis zu ermitteln,
(2) die Struktur der Kosten- und Leistungsarten im Zeit- und Unternehmensvergleich darzustellen,
(3) die Weiterverrechnung der Kosten in der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung zu ermöglichen.
Da viele Zahlen aus der Finanzbuchhaltung übernommen werden, wird hier zwischen neutralem und Zweckaufwand unterschieden, bzw. in Grund-, Anders- und Zusatzkosten.

Anderskosten

Die kalkulatorische Abschreibung
soll im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung den tatsächlichen Werteverlust eines Betriebsmittels für eine Abrechnungsperiode möglichst verursachungsgerecht erfassen. Diese haben Kostencharakter und mindern einerseits den Betriebserfolg und gehen andererseits in die Kalkulation der betrieblichen Leistung ein.

Kalkulatorische Zinsen
sind das Entgelt für überlassenes Kapital. In die Gewinn- und Verlustrechnung gehen nur die Zinsen für das Fremdkapital ein. In der Kostenrechnung müssen aus zwei Gründen für das gesamte dem Betriebszweck dienende Kapital, d. h. für das Fremdkapital und das Eigenkapital, Zinsen verrechnet werden.
(1) Durch den Ansatz von Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital werden die Kostenrechnungen zweier unterschiedlich finanzierter Unternehmen vergleichbar.
(2) Durch die Anlage des Kapitals im Unternehmen haben die Eigentümer auf eine Verzinsung bei einer anderen Anlage verzichtet. Daher muss auch das Eigenkapital verzinst werden.

kalk. Zinsen = betriebsnotwendiges Kapital * Zinsatz

Kalkulatorische Wagnisse
sind die durch eine jährliche und gleichmäßige Zahlung aufgeteilten Kosten einer großen „Katastrophe“. Bei versicherten Wagnissen entspricht diese der Prämie, die an die Versicherung gezahlt wird.

Zusatzkosten

kalkulatorische Unternehmerlohn
Für mitarbeitende Inhaber oder Gesellschafter einer GmbH oder eines Einzelunternehmens wird kein Gehalt gezahlt, da sie ein Entnahmerecht auf das Kapital des Unternehmens haben. Dem zur Folge steht den Kosten in der GuV auch kein Aufwand entgegen. Weil diese Kosten aber zur Leistungserstellung dienen werden die Kosten berücksichtigt, die ein leitender Angestellter für die gleiche Arbeit bekommen würde; dazu kann auch ein Vergleich mit Kapitalgesellschaften dienen.

kalkulatorische Miete
Für private Räume, die der Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft dem Betrieb unentgeltlich zur Verfügung stellt, wird eine kalkulatorische Miete angesetzt, da sonst auch Miete gezahlt werden müsste. Die Höhe der Miete richtet sich dabei an der ortsüblichen Miete.

Einzelkosten
sind dem Kostenträger direkt zurechenbar (z. Bspl. Einzellöhne, Einzelmaterial, ...)
Gemeinkosten (z. Bspl. Energie, Schmieröle, ...) lassen sich den Kostenträgern nicht direkt zurechnen.

Variable Kosten hängen im Gegensatz zu fixen Kosten von der Beschäftigung ab. Einzelkosten sind meiste variable Kosten, d.h. sie nehmen zu mit steigender Beschäftigung. Gemeinkosten sind häufig fixe Kosten, können jedoch auch variabel sein. In der Kostenartenrechnung lässt sich nicht entscheiden, ob eine Kostenart fix oder variabel ist. Diese Entscheidung lässt sich nur in den einzelnen Kostenstellen treffen, in denen die Kosten anfallen. Zum Bspl. können Stromkosten für den einen fix sein und für den anderen variabel.

primäre Gemeinkosten
Die nach Kostenart differenzierten Gemeinkosten (primäre Gemeinkosten) werden von Kostenstellen möglichst verursachungsgerecht zugerechnet. Bei den primären Gemeinkosten handelt es sich um Kosten der von außen beschaffenen Kostengüter (Material, Hilfslöhne, Abschreibung usw.)

sekundäre Gemeinkosten
Die in den Hilfskostenstellen (allgemeine Kostenstellen und Fertigungshilfskostenstellen) entstandenen primären Gemeinkosten werden im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung als sekundäre Gemeinkosten auf die Hauptkostenstellen verteilt. Man spricht hier von sekundären Gemeinkosten, weil es sich lediglich um eine Umverteilung der primären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen auf andere Kostenstellen handelt.

Hauptkostenstellen
sind Stellen, deren Kosten nicht auf andere Kostenstellen, sondern mit Hilfe von Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verrechnet werden. In ihnen werden die Hauptleistungen in Erfüllung des Betriebszweckes erstellt.

Hilfskostenstellen
erbringen Leistungen für andere Kostenstellen. Die in den Hilfskostenstellen entstandenen Kosten werden daher nicht direkt auf die Kostenträger, sondern auf diejenigen Kostenstellen umgelegt, die Leistungen empfangen haben.

Gemeinkostenzuschlagssätze
Nach der Ermittlung der Gemeinkostenfür die einzelnen Kostenstellen lassen sich Gemeinkostenzuschlagssätze ermitteln, die für die Nachkalkulation der betrieblichen Leistungen benötigt werden. Die Kostenträger nehmen Leistungen der verschiedenen Kostenstellen in Anspruch; daher muss das jeweilige Produkt entsprechend der Inanspruchnahme einen gewissen Teil der auf die Kostenstellen verrechneten Gemeinkosten übernehmen. Die Inanspruchnahme der einzelnen Kostenstellen durch die Kostenträger wird bestimmt durch Bezugsgrößen, wie Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Maschinenminuten oder m²-verarbeitete Fläche. Die Formel:
Gemeinkostenzuschlagssätze = [Gemeinkosten/Bezugsgröße] * 100

Herstellkosten
der Erzeugung
= MatEK + MatGK + FertigungsEK + FertigungsGK

des Umsatzes = HK der Erzeugung + Minderbestand - Mehrbestand

Normalkostenzuschlag
diese Größe ist ein Durchschnitt der GK-zuschlagssätze vergangener Perioden. Er dient zum Vergleich.

Unterdeckung/Überdeckung
Ist die Differenz zwischen Normal-GK und Ist-GK negativ so spricht man von Unterdeckung, d.h. dass in der Ist-Periode dieser Position mehr Kosten zugeordnet wurden als zuvor.
Der Umkehrschluss gilt für die Überdeckung.