Titel: kalkulatorische Wagnisse
Fach: Rechnungswesen
Trimester: 3.

Autor: Moritz Regnier
E-Mail: moritz@regnier.de
Datum: 13/02/2001;



Kalkulatorische Wagnisse

Das Wagnis (Risiko) ist als Gefahr eines nicht produktiven Güterverzehrs definiert

Ein Wagnis kann entweder als „allgemeines Unternehmerwagnis“ oder als „Einzelwagnis“ bezeichnet werden.

Übersicht:

Wagnis (Risiko)

Einzelwagnis

allgemeines Unternehmerwagnis

versichert

nicht versichert

 

aufwandsgleiche Kosten, d.h. in Höhe der Versicherungspauschale

kalkulatorische Wagniskosten (Ziel ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung)

werden durch den Gewinn (Verlust) abgegolten

Grundkosten

Anderskosten

keine Kosten

  • allgemeine Unternehmerwagnisse sind nicht statisch kalkulierbar
    Beispiele dafür sind Streik, Fehlinvestitionen, Konjunkturschwäche, Inflation

  • versicherte Einzelwagnisse werden durch Versicherungen gedeckt;
    Feuerversicherung, Kfz-Versicherung

  • bei nicht versicherten Einzelwagnissen muss der Unterschied bei der Fibu und bei der KoRe berücksichtigt werden:
    in der Bilanz:
    tatsächliche Verluste werden als außerordentlicher Aufwand oder als außerordentliche Abschreibung erfasst
    in der KoRe:
    gleichmäßige Belastung mit kalkulatorischen Wagniskosten fallen wie ein „Selbstversicherung“ ins Gewicht

Ermittlung der Wagniskosten:

  1. Aus vergangenen Perioden den Verlust ermitteln, der durch ein Einzelwagnis entstanden ist. [in 5 Jahren für 437.500 DM Rohstoffschwund]

  2. Verlust ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die in den vergangenen Perioden von dem Wagnisverlust betroffen waren [in 5 Jahren wurden für 17.500.000 DM Rohstoffe gekauft]

  3. Prozentsatz * Betrag im Jahr = Wagniskosten im Jahr [2,5% * 2.800.000 DM = 70.000 DM]