Kalkulatorische Wagnisse
Das Wagnis (Risiko) ist als Gefahr eines nicht produktiven Güterverzehrs
definiert
Ein Wagnis kann entweder als allgemeines Unternehmerwagnis
oder als Einzelwagnis bezeichnet werden.
Übersicht:
Wagnis (Risiko)
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Einzelwagnis
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allgemeines Unternehmerwagnis
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versichert
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nicht versichert
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aufwandsgleiche Kosten, d.h. in Höhe der Versicherungspauschale
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kalkulatorische Wagniskosten (Ziel ist eine möglichst gleichmäßige
Verteilung)
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werden durch den Gewinn (Verlust) abgegolten
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Grundkosten
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Anderskosten
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keine Kosten
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allgemeine Unternehmerwagnisse sind nicht statisch kalkulierbar
Beispiele dafür sind Streik, Fehlinvestitionen, Konjunkturschwäche,
Inflation
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versicherte Einzelwagnisse werden durch Versicherungen gedeckt;
Feuerversicherung, Kfz-Versicherung
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bei nicht versicherten Einzelwagnissen muss der Unterschied bei der
Fibu und bei der KoRe berücksichtigt werden:
in der Bilanz:
tatsächliche Verluste werden als außerordentlicher Aufwand oder als
außerordentliche Abschreibung erfasst
in der KoRe:
gleichmäßige Belastung mit kalkulatorischen Wagniskosten fallen wie
ein Selbstversicherung ins Gewicht
Ermittlung der Wagniskosten:
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Aus vergangenen Perioden den Verlust ermitteln, der durch ein Einzelwagnis
entstanden ist. [in 5 Jahren für 437.500 DM Rohstoffschwund]
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Verlust ins Verhältnis zu den Kosten setzen, die in den vergangenen
Perioden von dem Wagnisverlust betroffen waren [in 5 Jahren wurden
für 17.500.000 DM Rohstoffe gekauft]
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Prozentsatz * Betrag im Jahr = Wagniskosten im Jahr [2,5% * 2.800.000
DM = 70.000 DM]
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