Titel: Abgrenzung der Grundbegriffe des Rechnungswesens
Fach: Rechnungswesen
Trimester: 3.

Autor: Moritz Regnier
E-Mail: moritz@regnier.de
Datum: 90/12/2001;



Abgrenzung der Grundbegriffe des Rechnungswesens

Auszahlung/ Einzahlung

Auszahlung = Abgang liquider Mittel
Einzahlung = Zugang liquider Mittel

=> Änderung der Bestandsgröße Liquide Mittel (LM)
Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten

=>Liquiditätsplanung und Investitionsrechnung

Ausgabe/ Einnahme

Ausgabe = Wert aller zugegangenen Güter und Dienstleitungen (einschließlich öffentlicher Abgaben)
Einnahme = Wert aller veräußerter Güter und Dienstleistungen

=> Änderung der Bestandsgröße Nettogeldvermögen = LM + Forderungen - Verbindlichkeiten

Aufwand/ Ertrag

Aufwand = Wert aller verbrauchten Güter und Dienstleistungen (einschließlich öffentlicher Abgaben)
Ertrag = Wert aller hergestellten Güter und erbrachten Dienstleistungen

=> Änderung der Bestandsgröße Reinvermögen = Netto-Geldvermögen + Sachvermögen

Zur Erinnerung: In der Finanzbuchhaltung ist der JÜ = Erträge – Aufwendungen

Aufwand = Minderung des Eigenkapitals
Erträge = Erhöhung des Eigenkapitals

Kosten/ Leistung

Kosten = bewerteter betrieblicher Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen (einschließlich öffentlicher Abgaben)

Leistung = bewertete betriebliche Erstellung von Gütern und Dienstleistungen

=> Änderung der Bestandsgröße betriebsnotwendiges Vermögen

Abgrenzung: Aufwand/ Kosten

Aufwand  

neutraler Aufwand

(Aufwand aber keine Kosten)
- betriebsfremd
- außerordentlich
- periodenfremd

Zweckaufwand

- betrieblich
- ordentlich
- periodenbezogen

 

Grundkosten

(in gleicher Höhe als der Aufwand)

Anderskosten

(in anderer Höhe als der Aufwand)

Zusatzkosten

Kosten aber kein Aufwand

Kalkulatorische Kosten
Kosten

Neutraler Aufwand:

  • Betriebsfremd: Aufwand, der keine Beziehung zur Leistungserstellung hat; z. B. Verluste aus Wertpapiergeschäften, Spenden

  • Außerordentlich: Aufwand, der nicht im Rahmen des üblichen Betriebsablauf zu erwarten ist; z. B. Schadensfälle aufgrund von Feuer

  • Periodenfremd: Aufwand, der vergangene Perioden betrifft (relativ selten); z. B. Gewerbesteuernachzahlung für das vergangene Jahr. 

Zweckaufwand

Zweckaufwand ist:

  • - betrieblich

  • - ordentlich

  • - periodenbezogen

Grundkosten

s. Zweckaufwand
beide sind im Wert gleich

Anderskosten

Anderskosten sind Kosten denen ein Aufwand mit anderer Höhe gegenüber steht.
Bspl. kalkulatorische Abschreibungen:

=> bei der bilanziellen Abschreibung entspricht der Aufwand den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
Ausgangswert = Anschaffungskosten
Nutzungsdauer = gemäß AfA-Tabelle ...

=> bei der kalkulatorischen Abschreibung der Kostenrechung entspricht die Abschreibung dem tatsächlichen Werteverzehr

Zusatzkosten

Zusatzkosten sind Kosten denen überhaupt kein Aufwand gegenüber steht.
Bspl. kalkulatorischer Unternehmerlohn:

=> bei Kapitalgesellschaften wird dem Geschäftsführer ein Gehalt gezahlt => Aufwand

=> bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen entsteht durch die Arbeitsleistung des Unternehmers kein Aufwand, jedoch werden Produktionsfaktoren verbraucht => kalkulatorischer Unternehmerlohn werden als Zusatzkosten angesetzt.