|
||
|
||
Begriff:2. Position der Aktivseite der Bilanz; Keine Legaldefinition;lediglich Enummeration in § 266 II HGB
Wichtige Bestandteile:gegliedert nach dem Kriterium der Liquidität
Bewertungsansätze:
Gliederung des Umlaufvermögen:Nach § 247 I HGB gibt es keine detaillierte Auflistung des Umlaufvermögens für Personengesellschaften, jedoch trifft auch hier - wie beim Anlagevermögen - § 266 II HGB in Kraft, wobei nach Liquidität sortiert wird.
Das Problem der Bewertung:Da das Umlaufvermögen in der Regel ein sehr komplexes Gefüge ist läßt der Gesetzgeber zu Erleichterung Vereinfachungs-/ Pauschalisierungsverfahren zu.
So werden
Vorgehensweise bei der Bewertung:
Niederstwertprinzip:Während das Handelsrecht für die Bewertung von Anlagevermögen bei voraussichtlicher vorübergehender Wertminderung ein Wertbeibehaltungsrecht einräumt (gemäßigtes Niederstwertprinzip), führt ein niedriger beizulegender Wert im Umlaufvermögen stets und unausweichlich zu einer entsprechenden Abschreibung (strenges Niederstwertprinzip)
Verbrauchsfolgeverfahren § 256 HGB
prinzipielle Vorgehensweise:
|