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Bewertung der Passiva
Passiva einer Kapitalgesellschaft:
Finanzierung = Kapital Kapital kann sein:a) Eigenkapital b) Fremdkapital (= Schulden) b1) Rückstellungen b2) Verbindlichkeiten b3) Rechnungsabgrenzungsposten
a) Eigenkapital (§272)hat eine Haftungs- und Finanzierungsfunktion Bestandteile des EK:
Zu Gezeichnetes Kapital:Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital (AG)
Zu Rücklagen:
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aus Finanzierungsvorgängen |
werden als Kapitalrücklage gebucht |
aus dem Ergebnis |
werden als Gewinnrücklage gebucht |
sind eine Erhöhung des Eigenkapitals durch eine zusätzliche Einzahlungen der Kapitalgeber. Sie sind dem Zugriff der Aktionäre und Gesellschafter entzogen.
Gründe für Kapitalrücklagen:
Aktien- oder Anteilsaufgeld bei der Ausgabe von Aktien bzw. Anteilen, um den Firmenwert zu berücksichtigen. Das Aufgeld (=Agio) orientiert sich i.d.R. am Börsenkurs schon ausgegebener Aktien.
Agio bei der Aufnahme von Fremdkapital durch die Möglichkeit der Wandlung in EK (in Form von Optionsanleihen oder Wandelschuldverschreibungen )
Zuzahlung zur Erlangung von Vorzugsrechten (insbesondere Vorzugsaktien); Vorzug in bezug auf Gewinnverteilung (z.B. Vorwegdividende) und Liquidation (z.B. Vorabbefriedigung)
Zuzahlungen zum Ausgleich von Verlusten
Eingefordertes Nachschußkapital (nur bei einer GmbH)
sind Beträge, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. (§272 Abs. II (1) HGB)
Funktion ist eine Thesaurierung von Gewinnen zur Verbreiterung der Haftungsbasis und zur Erhöhung der Finanzierungsbasis
Arten von Gewinnrücklagen: (§266 Abs.III A HGB)
Mischposten zwischen Eigenkapital und Fremdkapital:
Grund der Bildung sind steuerrechtlich zulässige Gewinnverschiebungen
in Folgeperioden und somit gilt hier das umgekehrte Prinzip der Maßgeblichkeit
(die Steuerbilanz ist maßgeblich für die Handelsbilanz)
Steuerfreie Rücklagen
Veräußerungsgewinne von bestimmten Anlagegütern §6B EstG
Rücklage für Ersatzbeschaffung § 35 EstG
Steuerrechtliche Mehrabschreibungen
Investitionen für den Umweltschutz § 7D EstG
Förderung von kleinen Unternehmen § 7G EstG
eine Rückstellung ist bereits begründet
die Auszahlung erfolgt später
der Grund und / oder die Höhe sind ungewiß, aber wahrscheinlich
Ungewisse Verbindlichkeiten
Bsp.: Pensions- Rückstellungen
Steuer- Rückstellungen
Prozeß- Rückstellungen
Haftungsfälle
Rückstellungen für Jahresabschluß- Kosten
Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
Bsp.: Verschiebung von Währungskursparitäten
A) Kulanz Rückstellungen
= Gewährleistungen ohne rechtliche, aber mit wirtschaftlicher Verpflichtung
Bsp.: obwohl die Garantie abgelaufen ist, nehme ich eine Ware zurück,
um den Kunden zu halten und zufrieden zu stellen
B)Aufwands- Rückstellungen
= Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung
wenn die Rückstellung zu hoch war, bucht man den Restbetrag als außerordentlichen
Gewinn auf der Passivseite unter A5: Jahresüberschuß - Auflösung
von Rückstellungen
Eine unterlassene Instandhaltung muß man bilanzieren, wenn sie bis Ende des 3. Monats des folgenden Jahres erfolgt, danach kann man selbst wählen, in welcher Bilanz man die Instandhaltung aufführt.
sind alle am Bilanzstichtag dem Grund, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehende Schulden eines Unternehmens
sind mit dem Rückzahlungsbetrag zu bilanzieren, erhaltene Anzahlungen in Höhe der Anzahlung und Rentenverpflichtungen mit Ihrem Barwert
Gliederung in der Bilanz nach (§ 266 Abs. III C)
Es gilt das Realisationsprinzip (§
253 Abs. I (2)):
noch nicht realisierte Gewinne dürfen nicht verbucht werden
noch nicht gezahlte Löhne und Gehälter
ausstehende Provisionen
einbehaltene, aber noch nicht gezahlte Lohn- und Kirchensteuer
Hypotheken-, Grund-, und Rentenschulden