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GuV
Def. GuV:Der wesentliche Sinn einer Gewinn- und Verlustrechung ist es eine Strukturaussage über das Zustandekommen des Gewinns und des Verlusts eines Unternehmens zu machen Im § 242 III HGB wird die GuV für
alle Unternehmen erwähnt;
Staffelform:Betriebsergebnis
+/- Finanzergebnis: = Ergebnis der gewöhnlichen Geschaftstätigkeit +/- ausserordentliche Ergebnisse +/- Steuern = JÜ/ JF
Grundaufbau der GuV
Umsatzerlöse
Dies sind die zwei Verfahren nach denen gearbeitet wird:
Das Gesamtkostenverfahren sortiert die Aufwendungen und Erlöse nach der Kostenart Das Umsatz-Kosten-Verfahren sortiert nach Entstehungsort
Gesamtkostenverfahren
Erträge:
Aufand:
saldiert => Betriebsergebnis
Erträge:
Aufwand:
saldiert => Finanzergebnis
Saldo aus Betriebsergebnis & Finanzergebnis
Umsatzkostenverfahren§ 275 III HGB
Umsatzerlöse - Herstellungskosten = Bruttoergebnis - Vertriebskosten - allgemeine Verwaltungskosten + sonstige betriebliche Erträge - sonstige betriebliche Aufwendungen +/- Steuern = JÜ / JF |