EUROPÄISCHES PARLAMENT
Dr. Ingo Friedrich
VIZEPRÄSIDENT DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS
STELLV. CSU-PARTEIVORSITZENDER
Worum es jetzt geht in
Europa
Über europäische Identität, EU-Osterweiterung,
institutionelle
Reformen, die Agenda 2000 und die Zukunft der EU
Die Ausgangslage
Fast zehn Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer und damit der
friedlichen Überwindung der Teilung unseres Kontinents kann der historische
Auftrag der europäischen Integration, die das erfolgreichste Friedensprojekt
in der Geschichte Europas darstellt, endlich auch für Mittel- und Osteuropa
in die Tat umgesetzt werden.
Der Europäische Rat hat auf dem Luxemburger Gipfel im Dezember 1997 entschieden,
mit den Staaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland und Zypern
konkrete Beitrittsverhandlungen zu beginnen. Für die übrigen beitrittswilligen
Staaten wurde die sog. "Europakonferenz" eingerichtet, um einen
ständigen Dialog zwischen der EU und diesen Ländern zu gewährleisten.
In seiner Gesamtheit handelt es sich um einen "offenen" Beitrittsprozess,
d.h. es besteht durchaus die Möglichkeit, daß Staaten, die besonders zügig
bei den notwendigen inneren Reformen voranschreiten, in die erste Runde
vorstoßen und evtl. sogar andere Kandidaten überholen. Die konkreten Beitrittsverhandlungen
mit den sechs ersten beitrittswilligen Staaten wurden in der zweiten Jahreshälfte
1998 begonnen.
Mit dem Vertrag von Amsterdam im Juni 1997 hat die EU die in Maastricht
begonnene Weiterentwicklung der Europäischen Union fortgeführt. Die Kompetenzen
des Europäischen Parlaments wurden deutlich erweitert, die Zusammenarbeit
in den Bereichen Inneres und Justiz durch eine Vergemeinschaftung erheblich
intensiviert und die Flexibilität als zukünftiges Strukturprinzip der
Union eingeführt. Die für die Osterweiterung notwendigen institutionellen
Reformen sind jedoch nur in Ansätzen verabredet worden. Eine Regierungskonferenz,
die noch in diesem Jahr beginnen könnte, wird sich damit befassen.
Im Juli 1997 legte die EU-Kommission mit der "Agenda 2000" Vorschläge
zur Bewältigung der Osterweiterung und zur notwendigen Reform der Agrar-
und Strukturpolitik der Union vor. Die Agenda 2000 wurde am 26. März 1999
in Berlin von den EU-Staats- und Regierungschefs abgeschlossen und regelt
die EU-Finanzen von 2000-2006.
I. Die EU als identitätsstiftende
Kultur- und Wertegemeinschaft
Die europäische Integration hat sich in über 40 Jahren als das
größte Friedensprojekt in der Geschichte unseres Kontinents erwiesen.
Nach den Schrecken des 2. Weltkrieges ist unser Kontinent zu einem Hort
der Stabilität geworden. Europa hat bewiesen, daß, wenn Hegemonialgelüste
zurückgestellt und durch wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit
ersetzt werden, ein befruchtendes Miteinander entstehen kann. Einheit
in Vielfalt ist deshalb möglich, weil die Alte Welt diesen historischen
"Schatz" in sich trägt, der Demokratie, Verfassungen und den
Parlamentarismus hervorgebracht hat. Dieses historische Erbe bildet den
Kern unserer europäischen Identität, die durch Reichtum an kultureller
Vielfalt bei einer gemeinsamen Wertebasis Ausdruck einer einzigartigen
Kulturgemeinschaft ist.
II. Möglichkeiten und
Grenzen einer Ausdehnung der EU
Ein Integrationsprojekt, das erfolgreich sein will, muß sich immer
darüber im klaren sein, was bei aller kulturell und historisch bedingten
Vielfalt die gemeinsamen identitätsstiftenden Wurzeln und Werte sind.
Wird diese wichtige Voraussetzung außer Acht gelassen, wird ein friedliches
und freiheitliches Miteinander innerhalb eines Staatenbundes dauerhaft
gefährdet. Deshalb muß neben den rein "rationalen" Beitrittskriterien
wie Demokratie, Pluralismus oder gemeinschaftlicher Rechtsstand das "integrationspolitische"
Kriterium hinzutreten, das nach den historischen und kulturellen Wurzeln
einer Gemeinschaft fragt. Es ist ein naiver Irrglaube, es könne ein kultur-
und geschichtsneutraler Staatenverbund geschaffen oder erfunden werden.
Die Europäische Union ist eine christlich-abendländische Wertegemeinschaft,
die sich auf Toleranz, Eigenverantwortung und Solidarität gründet, und
die für ein rechtsstaatliches und pluralistisches Gemeinwesen in Frieden
und Freiheit einsteht. Wer aber diese christlich-abendländische, freiheitlich-demokratische
Grundordnung nicht nachdrücklich bejaht, kann darin keinen Platz finden.
Dies setzt den natürlichen Rahmen für die Erweiterung der Europäischen
Union, wenn wir bei aller wünschenswerten und bereichernden Vielfalt ein
Miteinander in Frieden und Freiheit sichern wollen. Deshalb kann sich
die EU nicht beliebig ausdehnen, sondern muß sehr genau darauf achten,
ob - um des Erfolgs dieses großartigen Projekts Willen - die Voraussetzungen
der Integrationsfähigkeit gegeben sind. Aus all diesen Gründen wird etwa
die Ostgrenze Polens und Griechenlands noch für lange Zeit die Ostgrenze
der EU bleiben. Eine Ausdehnung darüberhinaus wäre nicht verkraftbar.
III. Die Europäische Union
muß ihre Institutionen reformieren
Die Europäische Union stößt im institutionellen Bereich und bei
den Entscheidungsprozessen bereits jetzt an ihre Grenzen. Würde der status
quo auf diesen Gebieten unangetastet bleiben, ereilte eine größere EU
unweigerlich der institutionelle Infarkt.
Für das Europäische Parlament sieht der Amsterdamer Vertrag bereits entsprechende
Vorkehrungen vor. So ist die Gesamtzahl der Abgeordneten auf maximal 700
(bisher: 626) festgelegt.
Für die beiden anderen Insitutionen Kommission und Rat stehen konkrete
Reformen noch aus und müssen noch vor der Ost-Erweiterung auf einer gesonderten
Regierungskonferenz, die noch in diesem Jahr beschlossen werden könnte,
auf den Weg gebracht werden. So kann z.B. die EU-Kommission mit ihren
jetzt bereits 20 Mitgliedern nicht mehr weiter wachsen. Die Zahl der Mitglieder
muß begrenzt werden, was die Einführung eines Systems von Kommissaren
und Junior-kommissaren erforderlich macht, ähnlich dem deutschen Modell
von Ministern und Staatssekretären.
Im Rat muß der Anwendungsbereich von Mehrheitsentscheidungen ausgeweitet
werden, da sonst eine Union mit langfristig bis zu 30 Mitgliedern arbeits-
und entscheidungsunfähig wird. Dabei muß die sog. "doppelte Mehrheit"
(Mehrheit der Staaten + Mehrheit der Bevölkerung) Platz greifen. Die Stimmengewichtung
muß so verändert werden, daß nicht die großen Mitgliedstaaten, die auch
den Löwenanteil der Nettobeiträge schultern, von den kleinen Mitgliedstaaten
überstimmt werden können.
Diese institutionellen Reformen müssen auf einer erneuten Regierungskonferenz,
die noch unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft beschlossen werden und
noch in diesem Jahr beginnen sollte, auf den Weg gebracht werden.
IV. Was die Beitrittsstaaten
leisten müssen
Die Beitrittsstaaten müssen ihrerseits enorme Anstrengungen leisten. Die
Volkswirtschaften der Mittel- und Osteuropäischen (MOE) Staaten sind trotz
der beeindruckenden Fortschritte der letzten Jahre noch nicht so leistungsfähig
wie diejenigen der EU. Viel Detailarbeit wird darüberhinaus nötig sein,
um die Rechtsvorschriften in den MOE-Staaten mit denen der EU kompatibel
zu machen. Dieser gemeinschaftliche Rechtsstand ("acquis communautaire")
enthält z.B. bei den Bestimmungen des Binnenmarktes eine Fülle von Details,
die gleiche Voraussetzungen für jeden Mitgliedsstaat garantieren.
All dies wird nicht ohne Unterstützung der EU möglich sein, weshalb im
Rahmen der Agenda 2000 entsprechende Mittel vorgesehen sind.
V. Nur eine flexible Heranführung
sichert eine dauerhafte Integration
Für den weiteren Erfolg des Projekts Europa ist eine dauerhafte Integration
der Beitrittsstaaten unverzichtbar. Nur so kann ein wirklich identitätsstiftendes
Zugehörigkeitsgefühl zu Europa entstehen.
Die MOE-Staaten können nicht innerhalb weniger Jahre die Tatsache, daß
sie vierzig Jahre auf der Schattenseite Europas leben mußten, ungeschehen
machen. Wir bewundern den unermüdlichen Einsatz und den Fleiß, mit dem
in den letzten Jahren dieser Aufholprozeß gestaltet wurde. Die kommunistische
Diktatur beförderte aber im Vergleich zum Westen andere wirtschaftliche
und gesellschaftliche Entwicklungen, die am Ende zu einem Scherbenhaufen
führten, der noch nicht vollständig beseitigt ist.
Die zukünftigen EU-Mitglieder können deshalb - unabhängig davon, ob sie
dies überhaupt wollen - nicht sofort an allen gemeinschaftlichen Politikbereichen
teilnehmen. In einem ersten Schritt werden sie z.B. an der Zusammenarbeit
in den Bereichen Inneres und Justiz miteinbezogen werden, da eine gemeinsame
Politik in den Bereichen Asyl- und Verbrechensbekämpfung in einem Binnen-Europa
mit grenzüberschreitender Kriminalität unverzichtbar ist. In der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) muß es ebenso zu einer Bündelung
der Kräfte kommen, damit Europa endlich ein "Schwergewicht"
auf der politischen Bühne wird.
Für die volle Freizügigkeit im Gemeinsamen Binnenmarkt werden Übergangsfristen
nötig sein, da sonst billige Arbeitskräfte aus den MOE-Staaten in Westeuropa
zu katastrophalen Verwerfungen in Wirtschaft und Gesellschaft führen würden
und so ein friedliches und freiheitliches Miteinander auf lange Zeit unmöglich
gemacht würde.
Für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muß es aus zwei Gründen ebenfalls
lange Übergangsfristen geben: Der Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten
Bevölkerung in den MOE-Staaten ist ungleich höher als in der bisherigen
EU. Würde man die Beitrittsstaaten sofort in die Zahlungen der GAP miteinbeziehen,
würde sich der EU-Haushalt um 70% erhöhen ! Hinzu kommt, daß die Landwirte
in den Beitrittsstaaten aufgrund der im Vergleich zu den MOE-Staaten relativ
hohen EU-Agrarpreisen zu Großverdienern in ihren Ländern würden, was zu
beträchtlichen sozialen Verwerfungen führen würde.
All dies ist nur mit einem mehr an Flexibilität und Subsidiarität, die
seit Maastricht und Amsterdam als Gestaltungsprinzip in die EU Eingang
gefunden haben zu bewerkstelligen. Nicht alle Mitgliedstaaten wollen und
können alle Integrationsschritte sofort mitgehen. Das trifft im gleichen
Maße für die gegenwärtigen als auch für die zukünftigen EU-Mitglieder
zu.
VI. Was die AGENDA 2000
leisten müsste
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben auf dem Sondergipfel am 26. März
1999 die Agenda 2000 beschlossen. Dabei hat sich die Bundesregierung als
amtierende EU-Ratspräsidentschaft nach anfänglichen Pannen und Un-geschicktheiten
selbst unter einen unnötigen Zeitdruck gesetzt. In Berlin wurden um einer
schnellen Einigung Willen zahlreiche Zugeständnisse an unsere europäischen
Partner gemacht, deutsche Interessen aber ver-nachlässigt.
Dabei schulterte Deutschland 1997 mit 22 Mrd. DM alleine 61 % des Nettosaldos
der EU, während das beinahe gleich wohlhabende Frankreich lediglich 3,8
Mrd. DM oder 10 % beisteuert. Das wohlhabendere Dänemark ist sogar Nettoempfänger.
Würde man auf den jeweiligen wirklichen Wohlstand abstellen, der sich
im Brutto-inlandsprodukt zu Kaufkraftstandards bemißt, dann müßte Deutschland
jährlich um ca. 14 Mrd. entlastet werden, was im übrigen die 16 deutschen
Länder-Finanzminister einvernehmlich festgestellt haben. Die Resultate
aus den Beschlüs-sen von Berlin hingegen laufen auf eine unwesentliche
Reduzierung der deutschen Bruttozahlungen von weniger als 1 Mrd. DM jährlich
hinaus.
Dabei hätte ein großes Sparpotential in der nationalen Kofinanzierung
der Einkommensbeihilfen für Landwirte gelegen, die durch einen Kofinanzierungssatz
Satz von 50 % erhebliche Mittel eingespart hätte. Die vor- und einseitige
Aufgabe dieses Sparpotentials durch die Bundesregierung noch vor dem Berliner
Gipfel ist unverständlich.
Von einem konsequenten Sparkurs (der auch das Auslaufen des Kohäsionsfonds
- und nicht dessen Aufstockung ! - für Teilnehmerländer der Währungsunion
hätte beinhalten müssen) hätten viele Mitgliedstaaten - besonders aber
Deutschland als größter Nettozahler profitiert. Stattdessen ist der Anstieg
der EU-Haushaltsmittel für die Periode 2000-2006 nur ungenügend gebremst
worden.
Generell sind zentralistische Umverteilungsmaßnahmen, gesteuert von einer
nicht durch Wahlen legitimerten Institution wie der EU-Kommission, besonders
anfällig für Betrügereien und Schlampereien. Der Rücktritt der gesamten
EU-Kommision als Reaktion auf den Untersuchungsbericht der unabhängigen
Expertengruppe Mitte März hat dies eindrucksvoll bewiesen und unterstreicht
deutlich, weshalb die Höhe der EU-Subventionen langfristig deutlich reduziert
werden muß und eine teilweise Rückverlagerung der Aufgaben auf die Mitgliedstaaten
erfolgen sollte. Dies ist allerdings in Berlin versäumt worden.
Für die deutschen Länder muß die Möglichkeit eigenständiger Regionalförderung
bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene "Einräumigkeit"
der Förderung nimmt den Bundesländern wertvollen Spielraum.
Die Kommission versucht durch ihre EU-Beihilfenkontrolle die Regionen
immer mehr zu gängeln, wo und wie diese ihren eigenen Problemgebiete mit
eigenen Mitteln fördern dürfen. Eine solche Nivellierung spricht dem Wettbewerb
und der Vielfalt in Europa Hohn und bedroht die eigenständige Regionalpolitik
der deutschen Länder. Wie sollen deutsche Europapolitiker den Bürgern
in den wirtschaftlichen Problemgebieten erklären, daß diese Gebiete nicht
gefördert werden dürfen, weil Sizilien, Andalusien oder griechische Inseln
noch schlechter dastehen?
Die Beschlüsse von Berlin zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
verschieben die Lösung des Problem der Abschottung der europäischen Landwirtschaft
in die Zukunft. Bei den zukünftigen Reformschritten muß jedoch bei aller
gebotenen Orientierung am Weltmarkt (die WTO-Verhandlungen beginnen noch
in diesem Jahr) berücksichtigt werden, daß insbesondere die deutschen
Landwirte unter ganz anderen ökologischen und sozialen Bedingungen produzieren
als ihre Kollegen auf dem Weltmarkt.
Die Anerkennung der wertvollen Leistungen, welche unsere Landwirte tagtäglich
für den Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland erbringen, darf dabei
nicht unter den Tisch fallen.
VII. Wie es mit Europa
weitergeht
Subsidiarität und Flexibilität müssen die weitere Entwicklung Europas
bestimmen. Transparenz und demokratische Kontrolle werden zunehmen, die
Bürokratie wird abnehmen müssen.
In der Vergangenheit drehte sich die Diskussion über das Wesen der Europäischen
Union oft um die Frage, welche Konstellation für Europa als Vorbild dienen
könnte. Dabei wurde in Anlehnung an die USA oft das Konzept der "Vereinigten
Staaten von Europa" genannt. Dies kann jedoch kein Modell für die
EU sein, da wir in Europa unsere ganz eigenen Erfahrungen gemacht haben.
Die Geschichte hat in Europa eine Vielfalt von Staaten entstehen lassen,
die mit keiner anderen Region der Erde vergleichbar ist.
Dieser Unterschiedlichkeit Rechnung tragend kann für das "Haus Europa"
kein konkretes, staatsrechtliches Modell im Mittelpunkt stehen, denn das
würde bedeuten, daß die europäische Integration ein auf dem Reißbrett
geplantes Unternehmen sein müßte. Die EU ist ein dynamisches Projekt mit
einer wachsenden Zahl von Teilnehmern, das auf folgenden Maximen aufbauen
muß:
- Mehr Transparenz der Entscheidungen;
- Mehr demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament;
- Mehr Effizienz durch Abbau der Bürokratie;
- Mehr Subsidiarität durch einen klaren Kompetenzkatalog der Zuständigkeiten.
Mit diesen Prinzipien kann ein neues Bild für das europäische Projekt
entstehen: Europa kann wachsen wie ein Garten, in welchem Neues gebaut,
Bewährtes belassen und der Wildwuchs zurückgeschnitten wird. Die natürlichen
Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten sollten voll genutzt werden,
ohne darauf zu verzichten, im Bedarfsfalle auch einschränkend einzugreifen.
Eine gemeinsame Charta sollte dabei klar definieren, welche Kompetenzen
analog dem Subsidiaritätsprinzip die europäische Ebene im Unterschied
zur nationalen und regionalen Ebene hat.
Wenn wir dies beherzigen und es so schaffen, die bestehende Union zu reformieren
und die Beitrittsländer schrittweise an die EU heranführen, dann wid neben
der wirtschaftlichen auch die gesellschaftlich-kulturelle Integration
in die europäische Identität gelingen und das Projekt Europa erfolgreich
weitergebaut werden können.
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